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Zum Thema Nachhilfe & Nachhilfe-Vermittlung

Mindestlohn für Nachhilfelehrer/innen

Auch für Nachhilfelehrer/innen gilt der Mindestlohn
Seit 2015 ist der Mindestlohn gesetzlich festgeschrieben, und zwar auch für Nachhilfelehrer und die meisten Praktikanten. Der Mindestlohn beträgt 8,50 Euro/h. Es handelt sich um eine Regelung des Arbeitsrechts. Nachhilfelehrer, die beispielsweise in Nachhilfeinstituten angestellt werden, müssen nun mindestens mit diesem Betrag entlohnt werden.

Dies ist auch ein Zeichen und eine Richtlinie für die Vergütung von Nachhilfeunterricht, der in den Jahren zuvor nicht selten auch unter 8 Euro angepriesen wurde. Leider häufiger auch von den Nachhilfelehrern selbst. Dem haben wir hier immer entgegengeraten. Nachhilfeunterricht hat einen Wert im Sinne einer Investition. Häufig wird der Wert einer abgeschlossenen Prüfung oder eines Schulabschlusses unterschätzt und dann auch unterbezahlt. Gelegentlich ist der Urlaub oder das 2. Auto wichtiger als das Abitur. Häufig erst im persönlichen Gespräch mit den Eltern wird diese Unverhältnismäßigkeit deutlicher und damit aus dem Weg geräumt. Das gleiche natürlich auch für den Vermittlungsaufwand und dem langfristig aus ihm entstehenden Nutzen: ein über die Lebenspanne hinweg betrachteter erheblicher psychologischer und ökonomischer Effekt, der eigentlich unbezahlbar ist.

Der Mindestlohn trägt dem also Rechnung.

P.S. 2017 wird der Mindestlohn laut DGB voraussichtlich steigen, nach Empfehlung der Mindestlohnkommission von 8,50 auf 8,84 Euro.
(Quelle: www.mindestlohn.de)
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Stichworte:  Mindestlohn

09/13/16 08:27
















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